Die Einzelkosten
Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist die Grundlage der Vollkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Kalkulation liegt.
Einzelkosten lassen sich den Kostenträgern direkt zurechnen. Gemeinkosten können den Kostenträgern (Kalkulationsobjekt, Leistungseinheit) nicht direkt zugerechnet werden, sondern nur über Zuschlagsätze.
Einzelkosten entstehen damit grundsätzlich pro Leistungseinheit.
Ob bestimmte Kosten Einzel- oder Gemeinkosten sind, hängt auch von der Betrachtungsebene ab. Raumkosten sind z. B., in Bezug auf den einzelnen Kostenträger, Gemeinkosten. Bezüglich einer Produktgruppe können sie aber auch Einzelkosten sein.
Sondereinzelkosten sind ein Sonderfall der Einzelkosten. Sie sind auf auftragsspezifische Besonderheiten zurückzuführen. Diese Kosten sind nicht einem einzelnen Kostenträger, sondern nur einem ganzen Auftrag zurechenbar.
Sondereinzelkosten der Fertigung fallen bei der Erzeugung für einen bestimmten Auftrag an.
Beispiele: Kosten für Spezialwerkzeuge, Konstruktionspläne, Modelle, Schablonen, Patente, Lizenzen, Analysen
Sondereinzelkosten des Vertriebs fallen im Verkauf für einen bestimmten Auftrag an.
Beispiele: Kosten für Verpackungsmaterial, Provision, Frachten, Zölle, Werbekosten, Transportversicherungen
Die Einzelkosten können eingeteilt werden in:
- Fertigungslohnkosten
- Fertigungsmaterialkosten
- Sondereinzelkosten der Fertigung
- Sondereinzelkosten des Vertriebs
Einzelkosten sind stets variable Kosten. Nicht alle variablen Kosten sind aber Einzelkosten. Damit gilt:
Relative Einzelkostenrechnung
Bei der von Paul Riebel entwickelten Relativen Einzelkostenrechnung gibt es im Endeffekt nur noch Einzelkosten, die irgendeinem Objekt direkt und unmittelbar angelastet werden können. Der Begriff der Einzelkosten wird dabei relativiert bzw. im Hinblick auf die Bezugsgrößen der Kostenverursachung erweitert. Paul Riebel kritisierte die Schlüsselung sämtlicher Kosten.
Bezugsgrößen im System der Relativen Einzelkostenrechnung | |
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Die Relative Einzelkostenrechnung ist eine Variante der Teilkostenrechnung. Das Konzept der relativen Einzelkostenrechnung wird auch als Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten bezeichnet.
Nach dem Einzelkostenprinzip können alle Kosten an einer Stelle der Bezugsgrößenhierarchie als Einzelkosten ausgewiesen werden.