Die Kostenartenrechnung
Grundlagen
Bei der Kostenartenrechnung handelt es sich eigentlich nicht um eine Rechnung, sondern um eine geordnete Erfassung der Kosten. Unter Kosten wird der Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode verstanden, der für die Erstellung der betrieblichen Leistung notwendig ist.
Die Kostenarten systematisieren die anfallenden Kosten und bilden so die Kostenartenrechnung.
Die wesentliche Frage der Kostenartenrechnung ist: "Welche Kosten sind angefallen?"
Die Kostenartenrechnung liefert damit die Grundlage für die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung.
Die wesentliche Aufgabe der Kostenartenrechnung besteht also darin, alle in einer Abrechnungsperiode anfallenden Kosten lückenlos zu erfassen und systemtisch zu gliedern.
Die Gesamtkosten eines Unternehmens lassen sich nach verschiedenen Kriterien untergliedern:
- Unterteilung nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren
- Unterteilung nach den betrieblichen Funktionsbereichen
- Unterteilung nach der Art der Kostenerfassung
- Unterteilung nach der Art der Kostenverrechnung auf die Kostenträger
- Unterteilung nach dem Kostenverhalten bei Beschäftigungsschwankungen (Änderung der Kapazitätsausnutzung)
- Unterteilung nach der Herkunft der Kosten
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Kostengliederung.
Eine aussagefähige Kostenartenkontrolle setzt einen systematisch gestalteten Kostenartenplan voraus. Der Kostenartenplan unterstützt die Erfassung und Zuordnung der Kosten.
Unter Kosten versteht man den Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode, der der betrieblichen Leistungserstellung dient. Weitere Ausführungen zum Kostenbegriff und zu Bestandsgrößen und Strömungsgrößen.
Einzel- und Gemeinkosten
Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist die Grundlage der Vollkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Kalkulation liegt.
Einzelkosten lassen sich den Kostenträgern direkt zurechnen. Gemeinkosten können den Kostenträgern (Kalkulationsobjekt, Leistungseinheit) nicht direkt zugerechnet werden, sondern nur über Zuschlagsätze.
Fixe und variable Kosten
Die Unterscheidung in fixe und variable Kosten ist die Grundlage der Teilkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Deckungsbeitragsrechnung und der Gewinnschwellenrechnung liegt.
Wenn die Kostenrechnung als Hilfsmittel unternehmerischer Entscheidungen eingesetzt werden soll, muss sie Auskunft geben können, wie sich der Gesamtkostenblock bei Beschäftigungsschwankungen verändert.
Dazu muss der Gesamtkostenblock in fixe und variable Kosten aufgeteilt werden.
Als "fix" oder beschäftigungsunabhängig wird der Teil der Kosten bezeichnet, der sich bei einem Anstieg oder Rückgang der Kapazitätsauslastung (Beschäftigung) nicht mit verändert. Die fixen Kosten fallen also immer in der gleichen Höhe an. Mieten, Versicherungsbeiträge und Gehälter wären Beispiele dafür. Bezogen auf den einzelnen Kostenträger (Leistungseinheit) sind die fixen Kosten aber beweglich. Sie verteilen sich bei einem Anstieg der Beschäftigung besser.
Als "variabel" oder beschäftigungsabhängig wird der Teil der Kosten bezeichnet, der sich bei einem
Anstieg oder Rückgang der Kapazitätsauslastung (Beschäftigung) verändert. Die Reaktion der Kosten auf die Veränderung
fallen aber unterschiedlich aus.
Variable Kosten gibt es als:
- Proportionale Kosten
Die variablen Gesamtkosten ändern sich im selben Verhältnis wie die Ausbringungsmenge. - Progressive Kosten (überproportionale Kosten)
Die variablen Gesamtkosten nehmen bei steigender Ausbringungsmenge stärker zu. - Degressive Kosten (unterproportionale Kosten)
Die variablen Gesamtkosten nehmen bei steigender Ausbringungsmenge langsamer zu. - Regressive Kosten
Die variablen Gesamtkosten und die variablen Stückkosten nehmen bei steigender Ausbringungsmenge ab.
Erfassung einzelner Kostenarten
Personalkosten
Zu den Personalkosten zählen alle Kosten, die durch Inanspruchnahme menschlicher Arbeitsleistungen anfallen.
Wegen ihrer absoluten Höhe sind die Personalkosten sehr genau zu erfassen und zu gliedern. Wichtige Unterlagen liefert die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Überblick zur Lohn- und Gehaltsabrechnung
Materialkosten
Zu den Materialkosten gehört der Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fremdbezogener Fertigteile und Waren. Materialkosten sind das Ergebnis des mengenmäßigen Verbrauches sowie der preislichen Bewertung.
Für die Ermittlung des mengenmäßigen Verbrauchs und die Bewertung der Materialverbrauchsmengen existieren verschiedene Methoden.
Kalkulatorische Kosten
Nicht alle in der Finanzbuchhaltung erfassten betrieblichen Aufwendungen können in der gleichen Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden.
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen entweder kein Aufwand (Zusatzkosten) oder aber Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenübersteht.
Dienstleistungskosten
Dienstleistungskosten entstehen, wenn das Unternehmen Leistungen von außen bezieht. Dazu gehören Leasinggebühren, Mieten, Telefonkosten,
Rechts- und Beratungskosten, Prüfungskosten, Versicherungen, Werbungskosten, usw.
Die Erfassung ist durch die Fremdrechnung unproblematisch. Wenn bestimmte Kosten einen längeren Zeitraum betreffen, ist ein Abgrenzung (zeitanteilige Berücksichtigung) notwendig.
Öffentliche Abgaben
Dazu gehören:
- Kostensteuern (z.B. Mineralölsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer, Gewerbeertragsteuer)
- Gebühren (z.B. Grundbucheintrag)
- Beiträge (z.B. Berufsverband)