Die Personalkosten
Personalkosten | ||||
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Personalbasiskosten (Arbeitsentgelte) | Personalzusatzkosten (Personalnebenkosten) | Kalkulatorischer Unternehmerlohn | ||
Löhne
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Gehälter
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Sozialkosten
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Sonstige |
In Einzelunternehmungen und Personengesellschaften erhalten mitarbeitende Inhaber bzw. Gesellschafter kein Arbeitsentgelt was als Aufwand in der Finanzbuchhaltung gebucht wird. Der Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns in Einzelunternehmungen und Personengesellschaften stellt die Vergleichbarkeit mit Kapitalgesellschaften wieder her. |
Zu den Personalkosten zählen alle Kosten, die durch Inanspruchnahme menschlicher Arbeitsleistungen anfallen. Wegen ihrer absoluten Höhe sind die Personalkosten sehr genau zu erfassen und zu gliedern. Wichtige Unterlagen liefert die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Zurechenbarkeit der Personalkosten auf die Kostenträger
Werden Fertigungslöhne als Akkordlohn oder Prämienlohn gezahlt ist die Zuordnung zu den Einzelkosten unproblematisch. Wenn die Fertigungslöhne als Zeitlohn gezahlt werden, kann eine Zuordnung zu den Gemeinkosten notwendig sein. Hilfslöhne werden den Gemeinkosten zugerechnet.
Gehälter als zeitabhängige Entgelte werden ebenfalls den Gemeinkosten zugerechnet. Personalzusatzkosten und der kalkulatorische Unternehmerlohn werden auch den Gemeinkosten zugerechnet.
Personalzusatzkosten (Personalnebenkosten)
Hier finden Sie ein Schema zur Berechnung der Personalzusatzkosten.
Gesetzliche Personalzusatzkosten:
- Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
2024: 8,15% (7,3% + 0,85%); 7,30% ist der Arbeitgeberanteil des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6%. Ab 2019 muss der Arbeitgeber auch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zahlen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für das Jahr 2024 auf 1,7 Prozent. - Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
2024: 1,70%; in Sachsen nur 1,20% - Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
2024: 9,30% - Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung
2024: 1,30% - Insolvenzgeldumlage
Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage der Arbeitgeber aufgebracht
2024: 0,06% - Entgeltfortzahlungsversicherung (Umlageverfahren U1 und U2)
Die gesetzliche Regelung ist im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) festgehalten. Die Beitragssätze für U1 und U2 werden individuell von den Krankenkassen festgelegt.
Die Umlage U1 (Krankheit) gilt für Unternehmen, die regelmäßig bis zu 30 Mitarbeitende beschäftigen.
Die Teilnahme an der Umlage U2 (Mutterschaft) ist seit dem 1. Januar 2006 für alle Arbeitgeber Pflicht. - Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber.
Der Umlagebeitrag an die Berufsgenossenschaft wird berechnet nach den Gefahrklassen, die für den Betrieb gelten, und nach der Höhe der Entgelte, die an die Beschäftigten gezahlt werden. Diese beiden Faktoren werden mit der Umlageziffer (auch Beitragsfuß genannt) multipliziert. - Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall
- Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) an gesetzlichen Feiertagen
- Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) während des Urlaubs
- Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei einer Arbeitsverhinderung
- Kosten für die Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat)
- Aufwendungen für den Mutterschutz
- Kosten durch die Beschäftigungsverpflichtung von schwerbehinderten Menschen
- Werksärztlicher Dienst
- Arbeitssicherheit
Hier gibt es zusätzliche Maßnahmen während der Coronavirus-Pandemie. Überall, wo sich Personen begegnen, steigt das Infektionsrisiko. Zusätzliche Kosten entstehen durch Tests, Homeoffice und komplizierte Abläufe.
Die Kosten für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes trägt gemäß § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber.
Tarifliche Personalzusatzkosten
- Zahlung 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
- Krankengeldzuschüsse
- Vermögenswirksame Leistung
Personalzusatzkosten aufgrund freiwilliger Leistungen
- Küchen und Kantinen, Essensvergünstigung
- Wohnungshilfen, Umzugskosten
- Arbeitskleidung
- Längere Zeiten für die Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung)
- Betriebliche Altersversorgung
- Fahrtkostenzuschuss
- Dienstwagen
- Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Mitarbeiter-Beteiligungs-Modelle
- Gruppenunfallversicherung
- Arbeitgeberdarlehen
- Jubiläumsgeld