Die Kostengliederung
Die Gesamtkosten eines Unternehmens lassen sich nach verschiedenen Kriterien untergliedern.
Unterteilung nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren
- Personalkosten
- Materialkosten
- Kapitalkosten
- Betriebsmittelkosten
- Dienstleistungskosten
- Öffentliche Abgaben
Unterteilung nach den betrieblichen Funktionsbereichen
- Beschaffungskosten
- Fertigungskosten
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
Unterteilung nach der Art der Kostenerfassung
- Grundkosten (aufwandsgleiche Kosten)
- Anderskosten (aufwandsungleiche Kosten)
- Zusatzkosten (aufwandslose Kosten)
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen entweder kein Aufwand (Zusatzkosten) oder aber Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenübersteht.
Anderskosten:
- kalkulatorische Abschreibungen
- kalkulatorische Zinsen
Zusatzkosten:
- kalkulatorische Wagnisse
- kalkulatorischer Unternehmerlohn
- kalkulatorische Miete
Unterteilung nach der Art der Kostenverrechnung auf die Kostenträger
Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist die Grundlage der Vollkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Kalkulation liegt.
- Einzelkosten (werden den Kostenträgern unmittelbar zugerechnet)
- Gemeinkosten (können den Kostenträgern nicht unmittelbar zugerechnet werden; müssen zunächst auf Kostenstellen erfasst werden)
Unterteilung nach dem Kostenverhalten bei Beschäftigungsschwankungen (Änderung der Kapazitätsausnutzung)
Die Unterscheidung in fixe und variable Kosten ist die Grundlage der Teilkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Deckungsbeitragsrechnung und der Gewinnschwellenrechnung liegt.
- fixe Kosten (leistungsunabhängig; ändern sich bei Ausbringungsänderung nicht)
- variable Kosten (leistungsabhängig; ändern sich bei Ausbringungsänderung)
- Mischkosten (enthalten fixe und variable Bestandteile)
Unterteilung nach der Herkunft der Kosten
- Primäre Kosten (originäre Kosten)
- Sekundäre Kosten (derivative Kosten)
Primäre Kosten sind Kosten für Produktionsfaktoren, die ein Unternehmen nicht selbst herstellt, sondern von Beschaffungsmärkten bezieht. In der Kostenartenrechnung werden nur die primären Kostenarten erfasst. Die sekundären Kosten kommen abrechnungstechnisch erst in der Kostenstellenrechnung vor.